Hessischer Handball-Verband e.V.
SR-Ausbildung 20/21 (hessenweit) Intensiv

Veranstaltungsnummer: HE SR-Ausb 20/21 Hessen Intensiv
Veranstaltungstyp: Schiedsrichtergrundausbildung
Gebühr: € 100,00


Mindestanzahl Teilnehmer: -
Verfügbare Plätze: 150  (138 frei)
Anmeldeschluss: -

13.09.2020 12:00 bis 30.10.2020 13:00
Veranstaltungsort
Ausbildung in den Bezirken (Hessen)
 

Veranstaltungsleiter/Referenten
Rinschen, Uwe-Michael  (Veranstaltungsleiter)

Liebe Sportfreundinnen und -freunde,

erstmalig wird in der Saison 2020/21 die SR-Ausbildung durch den HHV zentral ausgeschrieben. Dazu können geeignete Personen, die das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (Stichtag: 01.10.2020), angemeldet werden (beachte § 1 Absatz 5, SchO).
Gleichzeit wird das neue Ausbildungskonzept auf Basis der DHB-Richtlinien eingeführt. Dies vereinheitlicht die Vermittlung von Wissen (Theoriemodule) durch ein vom DHB konzipiertes E-Learning Angebot. Ziel ist es dadurch einen höheren Anteil an Praxisanteilen, aber unter gleichzeitiger Reduzierung von Präsenzphasen, anzubieten und die Attraktivität der SR-Ausbildung zu steigern. Die neue SR-Grundausbildung soll die zukünftigen SR zur Leitung eines Handballspiels unter Beachtung der gültigen Regeln und Regelauslegungen befähigen. Die guten Erfahrungen mit dem bisher praktizierten praktischen Teil der Ausbildung bleiben unverändert, das bedeutet, sie ist grundsätzlich auf die Ausbildung als Gespann ausgerichtet.
Die Ausbildung richtet sich an SR-Anwärterinnen und -Anwärter, die bereit sind, alle Theorie- und Praxismodule zu absolvieren sowie mindestens die ersten 6 Pflichtspiele – in Ausnahmefällen als Einzel-SR - mit Begleitung eines Paten zu leiten.
Die frei auswählbaren Termine der einzelnen Praxismodule und die Prüfungstermine werden auf der neue Kommunikationsplattform des Hessischen Handball-Verbands nuliga veröffentlicht.
Mit der Anmeldung zur SR-Ausbildung erhalten alle Teilnehmer die Möglichkeit sich zu den gewünschten Terminen der jeweiligen bezirksübergreifenden Praxismodule einzuschreiben.
Die anmeldende Person verpflichtet sich vor Anmeldung ihren Verein über die Teilnahme und die daraus entstehende Kosten zu informieren sowie das Einverständnis einzuholen.
Erst nach Anmeldung zur SR-Ausbildung wird eine Gebühr in Höhe von 100,- € fällig ((§ 11a) FGO HHV). Darüber hinaus anfallende Kosten für Schulungsunterlagen, Verpflegung, SR-Erstausstattung, etc. werden ebenfalls berechnet. Der Gesamtbetrag wird nach dem Lehrgang vom Vereinskonto abgebucht. Rechnen Sie bitte mit etwa 150,- €.
Bei Fragen stehen die einzelnen Bezirksschiedsrichterlehrwarte gerne zur Verfügung.
Viele Grüße

Uwe Rinschen
Beauftragter für SR-Neulingsausbildung


 

Nur eingeladene Personen können an dieser Veranstaltung teilnehmen.